Aktuelle Bebauungsplanverfahren: Gemeinde Deggingen

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Deggingen
Genutzte Technologien
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Erhobene Daten

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  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Öffentliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan „Schönblickstraße, 1. Änderung“ in Deggingen

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Schönblickstraße, 1. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Deggingen hat am 19.10.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Schönblickstraße, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.10.2023 gebilligt sowie beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.

Das Plangebiet liegt an der Schönblickstraße am südlichen Ortsrand von Deggingen.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom Büro mquadrat vom 19.10.2023 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Der am südlichen Ortsrand von Deggingen besteht auf Grundlage des Bebauungsplanes „Schönblickstraße“, Sennenbach- und Bronnenwiesenstraße Baurecht. Für eine bislang noch unbebaute Fläche im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegen nun Planungen vor, die von den Festsetzungen zur Geschossigkeit in Teilbereichen abweichen.

Um die Bebauung realisieren zu können ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung wird vom 06.11.2023 bis einschließlich zum 07.12.2023 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich im Rathaus Deggingen, Hauptamt 1.OG, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die genannten Unterlagen können unter https://www.deggingen.de/leben-wohnen/bauen-in-deggingen/aktuelle-bebauungsplanverfahren, sowie auf der Homepage des Büros mquadrat Boll unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse der Gemeinde Deggingen übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Deggingen, den 27.10.2023                                                       

Markus Schweizer
Bürgermeister

Unterlagen:

1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gieße“ in Reichenbach i. T.

Aufstellung und öffentliche Auslegung der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gieße“ in Reichenbach i. T.

Der Gemeinderat der Gemeinde Deggingen hat am 19.10.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 74 LBO die Aufstellung der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gieße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

In derselben Sitzung wurde der Entwurf der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gieße“ in der Fassung vom 19.10.2023 gebilligt sowie beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.

Das Plangebiet liegt an der Fischbachstraße am westlichen Ortsrand von Reichenbach i. T.

Der Geltungsbereich umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gieße“ vom 23.10.2015. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Die örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen und Stützmauern werden aufgrund der Geländesituation großzügiger gefasst.

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB

Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung der örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gieße“ mit zugehöriger Begründung wird vom 06.11.2023 bis einschließlich zum 07.12.2023 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich im Rathaus Deggingen, Hauptamt 1.OG, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die genannten Unterlagen können unter https://www.deggingen.de/leben-wohnen/bauen-in-deggingen/aktuelle-bebauungsplanverfahren, sowie auf der Homepage des Büros mquadrat Boll unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse der Gemeinde Deggingen übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Deggingen, den 27.10.2023                                                               

Markus Schweizer
Bürgermeister

Unterlagen: